Krankengymnastik
Physiotherapie bildet den Oberbegriff für die Krankengymnastik und die physikalischen Therapie. Als natürliches Heilverfahren nutzt die Physiotherapie natürliche Anpassungsmechanismen des Körpers, um Störungen körperlicher Funktionen gezielt zu behandeln oder als Maßnahme in der Gesundheitsvorsorge (Prävention) diese zu vermeiden.
Physiotherapie leitet sich her von:
Physis – die Natur, das Wirkliche, das Erfahrbare; physio = natürlich
Therapie – Krankheitsbehandlung
Physiotherapie stellt eine Alternative und/oder sinnvolle Ergänzung zur medikamentösen und operativen Krankheitsbehandlung dar.
Bewegungstherapie und Krankengymnastik sind Hauptaufgabe der Physiotherapie:
Physiotherapie kann Erkrankungen durch aktive oder passive Bewegung heilen oder ihnen vorbeugen. Von der aktiven Bewegung ist die Rede, wenn der Patient selbstständig (= aktiv) Bewegungen ausführt. Wenn äußere Kräfte (zum Beispiel Führung der Bewegung durch den Therapeuten) genutzt werden, spricht man von der passiven Bewegung.
Physikalische Therapie bedeutet:
Behandlung mit physikalischen Mitteln.
Verschiedene Anwendungsformen der Physikalischen Therapie sind:
• Behandlung mit mechanischen Reizen (Massage)
• Behandlung mit thermischen Reizen (Wärme und Kälte)
• Behandlung mit Wasser (Hydrotherapie)
• Behandlung mit Strom (Elektrotherapie) – (Hinweis: Mehr zum Thema Elektrotherapie finden Sie unter dem Menüpunkt “Anwendung elektrischer Energie: Elektrotherapie”.)
Physiotherapeutische Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung z.B. als Allgemeine Krankengymnastik (KG), Neurophysiologische Krankengymnastik (KGN), Krankengymnastik am Gerät (KGG), Manuelle Therapie (MT) u.v.a.m. Die Verordnung erfolgt auf der Basis des Heilmittelkataloges, der das Regelwerk für eine notwendige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung mit Heilmitteln darstellt.